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Schwangerschaftsabbruch

Behandlungsraum

Wir führen medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche durch.

 

Hierfür benötigen wir

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der Patientin

  • das Schwangerschaftsalter

  • eine Beratungsbescheinigung von einer Beratungsstelle

  • eine Kostenübernahmebescheinigung von der Krankenkasse (wenn keine Kostenübernahme möglich ist, müssen die 

    Patientinnen die Kosten selbst tragen!) (EC- oder Barzahlung möglich)

  • wenn möglich einen Chlamydienbefund (wenn dieser nicht vorliegt, können Sie den Test in unserer Praxis machen)

 

Wir können diese Behandlung nur anbieten, wenn Sie deutsch, englisch, französisch oder kiswahili sprechen.

 

Ihre Frauenarztpraxis aus Walle
Frauenärztin Dr. Kerstin Schwarzer
Frauenärztin Dr. med. Claudia Eck